ALLGEMEINE UND RASSESPEZIFISCHE RICHTLINIEN DER FCI FÜR DAS KREUZEN VON RASSEN UND RASSEVARIETÄTEN |
1) Die FCI fördert die Kreuzung von Rassenvarietäten, wann immer dies für notwendig erachtet wird, um deren Genpool zu vergrößern und die Gesundheit der Tiere zu verbessern; für die Gesundheit der Hunde ist es nicht förderlich, wenn die Populationen zu klein sind. Diese Empfehlung ✓ ersetzt das Zirkular 36/1973 vom 17/10/1973 sowie die Beschlüsse der FCI– Generalversammlung aus dem Jahr 1984 (Acapulco), ✓ berührt jedoch nicht die gegenwärtige CACIB–Vergabe. 2) Kreuzungen zwischen Rassenvarietäten müssen den nachfolgenden allgemeinen und rassespezifischen Grundsätzen Rechnung tragen und im Rahmen eines rassespezifischen Zuchtprogramms durchgeführt werden. Letzteres muss vom nationalen Hundeverband ausgearbeitet werden, um gesundheitliche oder sonstige Probleme zu vermeiden oder zu verringern, die durch einen ungesunden Körperbau verursacht werden können. 3) ALLGEMEINE UND RASSESPEZIFISCHE GRUNDSÄTZE Zur Verminderung von Gesundheitsproblemen oder von Problemen aufgrund eines ungesunden Körperbaus sollte es generell möglich sein, ENG VERWANDTE RASSEN oder RASSEVARIETÄTEN zu kreuzen. Dabei gilt: GRÖSSE: Nur Kreuzen mit der nächsten Grössenvarietät (wegen des Risikos beim Werfen). LANGHAAR: Kreuzen von Langhaar mit Langhaar ergibt stets wieder Langhaar (wegen des rezessiven Gens) FARBE: Niemals Merle mit Merle kreuzen, denn ein Viertel des Wurfs wird homozygot mit Letaldefekten oder Gesundheitsproblemen, wie Taubheit, belastet sein. BERGER BELGE (15): Kreuzen von Langhaar mit Rauhaar muss wegen des Risikos untypischer Haarstruktur vermieden werden. Quelle: www.fci.de – Rassen – Rassen, Varietäten und Kreuzungen |